Gebühren im Strafrecht (Stand: 01.01.2021)

Entscheidend für die anfallenden Gebühren im Strafrecht ist das Stadium, in dem sich die Angelegenheit befindet. Hier gibt es zunächst das vorbereitende Verfahren. Dies ist das Ermittlungsverfahren, welches durch die Staatsanwaltschaft geführt wird. Hieran schließt sich, wenn der Rechtsanwalt keine Einstellung des Verfahrens erreicht, das gerichtliche Verfahren an.

Im vorbereitenden Verfahren entsteht neben der Grundgebühr, die für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit anfällt (Betragsrahmen € 44,00 - € 396,00), eine Verfahrensgebühr. Diese bewegt sich in einem Rahmen von € 44,00 - € 319,00. Weiterhin kann eine Terminsgebühr entstehen, zum Beispiel durch die Teilnahme an einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft. Diese beträgt zwischen € 44,00 - € 330,00.

Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, beträgt die Verfahrensgebühr vor dem Amtsgericht in erster Instanz zwischen € 44,00 - € 319,00 und die Terminsgebühr zwischen € 77,00 – 528,00.

Je nachdem vor welchem Gericht das Verfahren stattfindet, können sich die Gebühren allerdings erhöhen. Welches Gericht zuständig ist, hängt von dem zu erwartenden Strafmaß für die vorgeworfene oder angeklagte Tat ab.

Sitzt der Betroffene in Untersuchungshaft erhöht sich z.B. jede Gebühr um einen Zuschlag von 30%.

In Berufungsverfahren oder in Revisionsverfahren sind die Gebühren nochmals deutlich höher.

Des Weiteren kann der Rechtsanwalt eine zusätzliche Gebühr beanspruchen, wenn durch seine Tätigkeit eine Hauptverhandlung entbehrlich wird und das Verfahren eingestellt wird. Diese entspricht der Höhe nach der jeweiligen Verfahrensgebühr.

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