Was kostet eine Erstberatung?

Seit dem 01.07.2006 kann das Rechtsanwaltshonorar für eine mündliche oder schriftliche Beratung frei durch eine Vergütungsvereinbarung vereinbart werden. Für ein erstes Beratungsgespräch allerdings höchstens € 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer als Erstberatungsgebühr berechnet werden, wenn der Mandant Verbraucher ist, die Beratung also nicht für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Anspruch nimmt.

Soll der Rechtsanwalt die Sache außergerichtlich weiter betreiben oder die Vertretung in einem Gerichtsverfahren übernehmen, fallen allerdings weitere Gebühren an. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber, dass die Erstberatungsgebühr auf die weiter anfallenden Gebühren gutzubringen ist; das für die Erstberatung gezahlte Geld ist also nicht verloren.

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