Welche Bedeutung hat der Gegenstandswert, Streitwert oder Verfahrenswert?

Für die meisten gerichtlichen Verfahren wird ein Wert festgesetzt, manchmal genannt Gegenstandswert, manchmal genannt Streitwert oder Verfahrenswert. In zivil-, arbeits-, verwaltungs- und finanzrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Höhe der jeweils anfallenden Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren nach diesem Wert.

Unter dem Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse. Bei Ansprüchen auf Zahlung entspricht er dem Betrag der geltend gemacht wird. Verlangt man eine Sache heraus, so ist deren Wert der Gegenstandswert. Bei Ansprüchen, die sich nicht durch Zahlen ausdrücken lassen oder Angelegenheiten, bei denen es nicht um Geld geht (nichtvermögensrechtliche Ansprüche), wie z.B. Baugenehmigung, Unterlassung, Kontaktverboten, Scheidung, Kündigung Baugenehmigung, richtet sich der Gegenstandswert entweder nach besonderen gesetzlichen Vorschriften oder nach der hierzu existierenden Rechtsprechung der Gerichte. In Gerichtsverfahren wird der Wert vom Gericht festgesetzt.

Wie hoch die einzelnen Gebühren sind, ist in einer Tabelle je nach Gegenstandswert festgelegt. Nachfolgend eine Tabelle für Gegenstandswerte bis € 500.000,00 für eine volle (1,0) Rechtsanwaltsgebühr gemäß Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 S. 1 RVG (Stand: 01.01.2021):

Gegen-
standswert
bis … €   

Gebühr in €

 

Gegen-
standswert
bis … €

Gebühr in €

500,00

49,00

     

50.000,00

1.279,00

1.000,00

88,00

 

65.000,00

1.373,00

1.500,00

127,00

 

80.000,00

1.467,00

2.000,00

166,00

 

95.000,00

1.561,00

3.000,00

222,00

 

110.000,00

1.655,00

4.000,00

278,00

 

125.000,00

1.749,00

5.000,00

334,00

 

140.000,00

1.843,00

6,000,00

390,00

 

155.000,00

1.937,00

7.000,00

446,00

 

170.000,00

2.031,00

8.000,00

502,00

 

185.000,00

2.125,00

9.000,00

558,00

 

200.000,00

2.219,00

10.000,00

614,00

 

230.000,00

2.351,00

13.000,00

666,00

 

260.000,00

2.483,00

16.000,00

718,00

 

290.000,00

2.615,00

19.000,00

770,00

 

320.000,00

2.747,00

22.000,00

822,00

 

350.000,00

2.879,00

25.000,00

874,00

 

380.000,00

3.011,00

30.000,00

955,00

 

410.000,00

3.143,00

35.000,00

1.036,00

 

440.000,00

3.275,00

40.000,00

1.117,00

 

470.000,00

3.407,00

45.000,00

1.198,00

 

500.000,00

3.539,00

 

 

Zur jeweiligen Gebühr kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) hinzu, die der Rechtsanwalt an das Finanzamt weiterleiten muss.

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