Wer muss die Gebühren
für den Rechtsanwalt bezahlen?

Tatsächlich ist die Rechtsgrundlage, auf Grund dessen der Rechtsanwalt seine Vergütung erhält der Anwaltsvertrag mit seinem Mandanten. Daher muss derjenige, der den Anwalt beauftragt, diesen grundsätzlich auch bezahlen. Das ist bei Rechtsanwälten nicht anders als bei anderen Dienstleistungsunternehmen.

Im Ergebnis kommt es allerdings häufig dazu, dass die Gegenseite die anfallenden Kosten zahlen muss. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine gerichtliche Entscheidung oder Einigung mit der Gegenseite darüber ergeht und dass die Kosten von der Gegenseite erfolgreich, notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers beigetrieben werden können.

Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings im Arbeitsrecht. In erster Instanz vor den Arbeitsgerichten hat jede Partei immer ihre Anwaltskosten selbst zu tragen, egal wer gewinnt oder verliert. Die Ansicht, dass wenn es zu einem Prozess kommt und man diesen gewinnt der Verlierer alle Kosten, auch die Anwaltsgebühren zahlen muss, ist also nur eingeschränkt richtig.

Wer Anwaltsgebühren bezahlen muss, kann möglicherweise jedoch auf andere zurückgreifen, die wegen der Kosten für ihn einspringen. Dies kann sein eine Rechtschutzversicherung oder der Staat, wenn Prozesskostenhilfe, in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe bewilligt wird, oder auch ein Prozessfinanzierer. In Betracht kommen auch Ansprüche gegen Verwandte auf Finanzierung der Prozesskosten im Rahmen des Unterhalts.

Selbstverständlich sind wir Ihnen dabei behilflich zu prüfen ob Ihre Rechtschutzversicherung eintrittspflichtig ist und führen für Sie den Schriftverkehr bezüglich der Deckungszusage für die Kostenübernahme. Wir sind Ihnen bei Bedarf natürlich auch behilflich den Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Gericht zu stellen und füllen mit Ihnen zusammen auch die hierzu notwendigen Antragsformulare aus. Bitte fragen Sie nach.

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