Wann sollte man einen Anwalt aufsuchen?

Sobald jemand unberechtigt Geld oder andere Dinge von Ihnen fordert oder Sie merken, dass ein Rechtsstreit auf Sie zukommen wird, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Der rechtzeitige Gang zum Anwalt hilft Ihnen, von Anfang an falsche Weichenstellungen zu vermeiden.

Der Rechtsanwalt hilft Ihnen, die juristischen Hintergründe und Folgen von Erklärungen und Sachverhalten besser zu durchschauen. Dadurch können nachteilige Erklärungen, die man besser nie abgegeben hätte (z.B. in Briefen oder Gesprächen mit anderen Beteiligten oder gar im Streit) vermieden werden. In vielen Fällen können wir dadurch eine spätere Gerichtsverhandlung vermeiden und Ihnen erheblich Geld und Nerven sparen. Denn manch teurer jedoch aussichtsloser Prozess kann durch rechtzeitige Beratung vermieden werden.

Nicht immer muss der Gang zum Anwalt aber durch einen Streit notwendig werden. Wer einen wichtigen Vertrag schließen will, sollte sich schon vorher anwaltlich beraten lassen. Von nachteiligen Verträgen kann man sich oft nur schwer lösen, so dass einem durch rechtzeitige Beratung unter Umständen viel Kosten und Ärger erspart bleiben.

Es gibt zwar auch den schnellen Rechtsrat in den Medien oder über Hotlines. Sie sind billiger und manchmal sogar hilfreich. Aber eben nur manchmal. Oft ist der juristische Sachverhalt zu komplex, um am Telefon geschildert zu werden oder Besonderheiten des Falles werden nicht berücksichtigt, weil vorhandene Unterlagen am Telefon nicht gesichtet werden können. Doch gerade aus solchen Unterlagen ergeben sich sehr häufig Ansatzpunkte für zufrieden stellende Lösungen. Vor falschem Rat ist man zwar auch beim Anwalt nicht gefeit. Rechtsanwälte haben aber eine Berufshaftpflichtversicherung, die für die Folgen falscher Beratung einsteht.

Die Kontaktaufnahme mit uns kostet Sie – außer einem Anruf – nichts. Sie können uns gerne Ihr Problem oder Ihr Anliegen schildern. Wir können Ihnen in der Regel schon gleich sagen ob wir Ihnen helfen können und welche weitere Vorgehensweise unserer Erfahrung nach sinnvoll erscheint. Ob Sie uns dann mit der kostenpflichtigen Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, entscheiden Sie danach selbst.

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