Was ist zu beachten, wenn eine Rechtschutzversicherung besteht?

Wenn zu Ihren Gunsten möglicherweise Kostenschutz durch eine Rechtschutzversicherung besteht, übernehme ich als Service für Sie die Abwicklung des Schriftverkehrs mit dieser. Alles was wir hierzu benötigen ist der Name der Rechtschutzversicherung und die Versicherungsnummer (hilfreich wäre auch eine Kopie des Versicherungsscheines). In der Regel kann die Eintrittspflichtigkeit der Rechtschutzversicherung anhand des Versicherungsscheines bereits bei einem ersten Gespräch vor Mandatierung relativ sicher abgeklärt werden. Die Abwicklung umfasst die Meldung des Schadens mit kurzer Darstellung des Streitverhältnisses des konkreten Falles und die Klärung eventueller Rückfragen durch die Versicherung.

Weiterhin prüfe ich, ob eventuell eine Mitversicherung besteht, wenn Sie nicht selbst Versicherungsnehmer der Rechtschutzversicherung sind. In Betracht kommt eine Mitversicherung, z.B. als Ehepartner oder als gegenüber der Versicherung benannter Lebensgefährte oder als noch im Haushalt lebendes Kind unter 25 Jahre das Schüler oder noch in Ausbildung befindlich ist.

Zu beachten ist, dass Rechtschutzversicherungen des öfteren eine Selbstbeteiligung vereinbaren (ca. €150,00 – € 250,00), so dass dieser Betrag nicht von der Rechtschutzversicherung getragen wird, selbst wenn diese eintrittspflichtig ist. Im Gegenzug dazu ist die Versicherungspräme allerdings auch günstiger kalkuliert.

Einige Rechtsgebiete, die besonders streit- und kostenträchtig sind, sind vom Versicherungsschutz der Rechtschutzversicherung ausgeschlossen. Besipielhaft genannt seien hier Streitigkeiten jeweils im Zusammenhang mit dem Bau und der Finanzierung von noch zu errichtenden Gebäuden, wettbewerbsrechtliche oder urheberrechtliche Streitigkeiten. Im Bereich des Familienrechts und des Erbrechts besteht Versicherungschutz in der Regel nur für eine Beratung, nicht jedoch für weitere außergerichtliche Tätigkeit.

Zu beachten ist zudem, dass es für manche Rechtsgebiete auch eine Wartezeit von 3 Monaten gibt, die vor Eintritt des Rechtschutzfalls abgelaufen sein muss. Dies ist namentlich der Fall im Arbeitsrecht, Mietrecht, Rechtschutz im Vertragsrecht, Sozialrechtsschutz vor Gericht, Steuerrechtschutz vor Gericht und Verwaltungsrechtschutz in Verkehrsachen.

All diese Dinge werde ich jedoch, wie eingangs gesagt,  in Ihrem Interesse möglichst frühzeitig klären, damit Sie wissen was an Kosten und Risiken auf Sie zukommt.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.