Was ist Prozesskostenhilfe
oder Verfahrenskostenhilfe?

Nachfolgend finden Sie Hinweise und Informationen im Zusammenhang mit der Beantragung von Prozesskostenhilfe. In Familiensachen heißt die Prozesskostenhilfe seit 01.09.2009 übrigens Verfahrenskostenhilfe, da der Gesetzgeber hier den Begriff „Prozess“ vermeiden will, sondern lieber von „Verfahren“ spricht. Soweit im folgenden von Prozesskostenhilfe die Rede ist, beziehen sich die Ausführungen auch auf die Verfahrenskostenhilfe, die im wesentlichen gleich ausgestaltet ist (vgl. § 76 Abs. 1 FamFG).

Ein Prozesskostenhilfeantragsformular und auch ein Merkblatt können Sie hier herunterladen oder auch in unserem Downloadbereich.

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