Wie und wo sind die Anwaltsgebühren gesetzlich geregelt?

Seit 01.07.2004 regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Vergütung der Rechtsanwälte. Es gilt für alle ab 01.07.2004 erteilte Mandate. Von der im Gesetz vorgesehenen Vergütung muss der Rechtsanwalt seine gesamten Kosten (wie Personal, Miete, Büromaterial, EDV-Anlage, Buchhaltung etc.) bezahlen. Das Honorar stellt daher nicht den Gewinn dar, den der Anwalt erzielt.

Die Gebührentatbestände, die berechnet werden können, sind im Vergütungsverzeichnis (VV), das als Anlage zum RVG gehört aufgelistet. Das Gesetz unterscheidet einerseits zwischen Festgebühren, also Gebühren für die bei einem gewissen Tatbestand, oft auch in Abhängigkeit vom Streitwert, ein fester Betrag vorgesehen ist. Diese Gebührenart gibt es vorwiegend für Tätigkeiten in Gerichtsverfahren im Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsrecht und auch bei Verfahren vor Finanzgerichten. Andererseits kennt das Gesetz Rahmengebühren, bei denen die Höhe der Gebühr in einem bestimmten Rahmen von … bis … liegt. Rahmengebühren existieren vorwiegend bei außergerichtlichen Tätigkeiten und bei gerichtlicher Tätigkeit in Bußgeld- und Strafverfahren und Verfahren vor den Sozialgerichten.

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