Unfallversicherung

Mit einer Unfallversicherung können preiswert die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls abgesichert werden.

Ist der Ernstfall erst einmal eingetreten und der Versicherungsfall gemeldet, wird die Versicherung genauestens prüfen ob, in welchem Umfang sie zahlen muss. Behandlungsunterlagen über Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte die Sie schon längst vergessen haben, werden von der Versicherung ausgewertet. Gerade bei schweren Unfallfolgen entsteht oft Streit darüber, ob erlittene Verletzungen überhaupt Unfallfolgen sind oder nicht etwa schon Vorschädigungen oder degenerative Folgen bestanden haben.

Streit gibt es auch über die Höhe der zu zahlenden Versicherungsleistung, der darauf beruht, dass die sog. Gliedertaxe unvorteilhaft angewendet wird; denn nach der Gliedertaxe bestimmt sich vor allem die Höhe der Zahlung, welche die Versicherung an Sie zu leisten hat.

Spätestens wenn die Versicherung Rückfragen stellt und Angaben von Ihnen haben will, die nicht im Zusammenhang mit dem aktuellen Gesundheitszustand stehen, ist dies ein Zeichen, dass die Versicherung einen Ausweg sucht um nicht zahlen zu müssen. Auf umfangreiche Korrespondenz mit der Versicherung sollten Sie sich dann nicht mehr einlassen, sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn ein versierter Rechtsanwalt weiß, worauf es ankommt und auf welches Schlupfloch Rückfragen des Versicherers abzielen.

Spätestens jedoch dann, wenn die klare Absage der Versicherung vorliegt, ist der Gang zu einem Rechtsanwalt unverzichtbar.

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich höre mir Ihren Fall an und schätze die Situation ein. Wenn Erfolgsaussichten bestehen und Sie mich mandatieren, werde ich zusammen mit Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen.

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