Haftpflichtversicherung

Sinn und Zweck einer eigenen Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadenersatzansprüchen zu schützen, falls Sie einem anderen einen Schaden zugefügt haben und dieser dann den Schaden von Ihnen ersetzt verlangt. Schadenersatzansprüche Dritter können, z. B. wenn eine Person durch einen Unfall zu schaden gekommen ist, existenzbedrohende Höhe erreichen.

Ist der Ernstfall erst einmal eingetreten und der Versicherungsfall gemeldet, wird die Versicherung genauestens prüfen ob, in welchem Umfang sie zahlen muss, worüber durchaus Streit entstehen kann. Auf umfangreiche Korrespondenz mit der Versicherung sollten Sie sich dann nicht mehr einlassen, sondern anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn ein versierter Rechtsanwalt weiß, worauf es ankommt und auf welches Schlupfloch Rückfragen des Versicherers abzielen.

Spätestens jedoch dann, wenn die klare Absage der Versicherung vorliegt, ist der Gang zu einem Rechtsanwalt unverzichtbar.

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich höre mir Ihren Fall an und schätze die Situation ein. Wenn Erfolgsaussichten bestehen und Sie mich andatieren, werdee ich zusammen mit Ihnen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen.

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