Verfahren und Tätigkeiten rund um die Trennung

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Trennung haben meistens Ursachen, die auf der emotionalen Ebene wurzeln, z.B. in verletzten Gefühlen oder auch Missverständnissen. Folge derartiger Streitigkeiten ist allerdings oft auch Streit um finanzielle Dinge, da der Lebensstandard oft auf das bisherige Familieneinkommen zugeschnitten ist, und trennungsbedingt weitere hohe Lebenshaltungskosten zusätzlich entstehen, die bestritten werden müssen. Der Streit ums Geld ist daher meist zwangsläufig die Folge.

Je länger über Finanzielles gestritten wird, umso mehr verstellt dies den Blick auf die emotionalen Aspekte der Angelegenheit. Wenn feststeht, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, muss hier zügig gehandelt werden, auch um den Lebensunterhalt zu sichern, hierzu dient der Trennungsunterhalt. Dieser kann um eine schnelle vorläufige Regelung zu erreichen auch per einstweilige Anordnung geltend gemacht werden. In diesen Zusammenhang muss auch an den Kindesunterhalt für die oft noch minderjährigen Kinder gedacht werden. Hier vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Unterhaltansprüchen als auch bei der Abwehr unberechtigter oder zu hoher Unterhaltsansprüche.

Sind im Zusammenhang mit der Trennung Gewalttätigkeiten im Spiel, muss zusätzlich sichergestellt werden, dass die Opfer Schutz vor Gewalt und einen geschützten häuslichen Lebensbereich erhalten. Hierzu dienen Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz mit welchen eine vorläufige Zuweisung der Wohnung und hierzu flankierend Kontakt- und Annäherungsverbote durchgesetzt werden können. Auch hier gibt es die Möglichkeiten einstweiliger Anordnungen. Hier setzen wir für Sie die entsprechenden Ansprüche durch und wehren unberechtigt geltend gemachte Ansprüche ab.

Auch Regelungen darüber wer wie die gemeinsame Wohnung nutzen darf, können während der Trennung notwendig werden, z.B. wenn ein Getrenntleben in der Wohnung auf Grund der räumlichen Verhältnisse nicht möglich ist. Auch Regelungen im Zusammenhang mit der Nutzung des gemeinsamen Hausrats können notwendig werden.

Eventuell bestehende Vollmachten für den anderen Ehegatten sollten im Trennungsfall möglichst frühzeitig widerrufen werden, damit diese nicht missbraucht werden können. In der Anfangsphase der Trennung sollte auch beachtet werden, dass das staatliche Kindergeld an denjenigen Elternteil umdirigiert wird, der das jeweilige Kind überwiegend betreut.

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