Frist

Bei der Durchsetzung von Rechten gibt es eine Vielzahl von Fristen zu beachten. Deshalb ist es sinnvoll, möglichst schnell einen Beratungstermin in unserer Kanzlei wahrzunehmen, sobald ein Problem auftritt.

Denn ist eine Frist erst versäumt, ist es äußerst schwer, Ansprüche durchzusetzen.

Die im Arbeitsrecht wichtigste Frist ist die 3-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes. Ist diese 3-Wochen-Frist versäumt, gilt eine schriftliche Kündigung als wirksam. Egal wie rechtswidrig und ungerecht die Kündigung auch sein mag.

Wenn Sie nach der Versäumung der 3-Wochen-Frist noch erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie im Koma gelegen haben oder ein ähnlich gravierender Hinderungsgrund vorgelegen hat, der Sie an der Einhaltung der Frist gehindert hat.

Doch grundsätzlich gilt, je schneller Sie sich von uns beraten lassen, desto besser können wir Ihnen helfen.

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