Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat nach dem geltenden Arbeitsrecht Anspruch auf Urlaub. Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, ist sehr unterschiedlich. Das Bundesurlaubsgesetz legt hier nur Mindeststandards fest. Ihr konkreter Urlaubsanspruch kann sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, Ihrem Tarifvertrag oder auch aus dem Gesetz ergeben.

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht muss jedoch der Arbeitgeber den Urlaub zu einem ganz konkreten Zeitpunkt „gewähren“. Der Arbeitnehmer kann seinen Urlaub nicht eigenmächtig nehmen, indem er einfach nicht zur Arbeit erscheint.

Häufig kommt es zu Streitigkeiten darüber, wer wann in den Urlaub gehen darf. Sollten bei diesen Streitigkeiten Ihre Interessen nicht berücksichtigt werden, beraten wir Sie gerne. Denn Ihren Urlaubsanspruch können Sie auch gerichtlich durchsetzen.

Frist

Bei der Durchsetzung von Rechten gibt es eine Vielzahl von Fristen zu beachten. Deshalb ist es sinnvoll, möglichst schnell einen Beratungstermin in unserer Kanzlei wahrzunehmen, sobald ein Problem auftritt.

Denn ist eine Frist erst versäumt, ist es äußerst schwer, Ansprüche durchzusetzen.

Die im Arbeitsrecht wichtigste Frist ist die 3-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes. Ist diese 3-Wochen-Frist versäumt, gilt eine schriftliche Kündigung als wirksam. Egal wie rechtswidrig und ungerecht die Kündigung auch sein mag.

Wenn Sie nach der Versäumung der 3-Wochen-Frist noch erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie im Koma gelegen haben oder ein ähnlich gravierender Hinderungsgrund vorgelegen hat, der Sie an der Einhaltung der Frist gehindert hat.

Doch grundsätzlich gilt, je schneller Sie sich von uns beraten lassen, desto besser können wir Ihnen helfen.

Kündigung erhalten

Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kündigung erklärt oder umgekehrt. Damit die Kündigung wirksam ist, muss sie dem jeweils anderen Teil aber schriftlich zugehen.

Während der Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis immer kündigen kann, schützen zahlreiche Gesetze im Arbeitsrecht den Arbeitnehmer vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Ob Ihre Kündigung deshalb rechtswidrig ist und Sie hiergegen vorgehen können, kläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Bitte beachten Sie dabei, dass eine Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben sein muss.

Keinen Lohn erhalten

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitsentgelt („Lohn“, „Gehalt“) gegen ihren Arbeitgeber.

Dieser Anspruch besteht oft sogar dann, wenn gar nicht gearbeitet worden ist – etwa weil ein Feiertag war, weil der Arbeitnehmer krank war, weil er Urlaub gewährt bekommen hat. Diese Aufzählung könnte noch lange fortgeführt werden.

Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber einfach nicht zahlen. Das kommt selbst dann vor, wenn der Arbeitnehmer zuverlässig seine Arbeit geleistet hat.

In diesen Fällen kann ich das Ihnen zustehende Geld anmahnen und wenn nötig gerichtlich eintreiben. Welche Maßnahmen nötig sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dies können wir in einem persönlichen Gespräch klären.

Abmahnung

Wenn Sie zu Unrecht eine Abmahnung erhalten haben, können Sie hiergegen vorgehen. Eine Abmahnung dient häufig dazu, eine Kündigung vorzubereiten. Denn grundsätzlich gilt: Wer nochmals ein abgemahntes Verhalten an den Tag legt, kann entlassen werden. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig gegen ungerechtfertigte Abmahnungen zur Wehr setzen, damit Sie nicht plötzlich eine Kündigung in Ihrem Briefkasten finden.

Lassen Sie es so weit gar nicht erst kommen. Denn gegen eine Abmahnung wehrt man sich lt. Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht leichter als gegen eine Kündigung. Ist die Kündigung erst da, erhält man zumeist vor dem Arbeitsgericht nur noch eine Abfindung, selbst wenn die Kündigung rechtswidrig war. Der Job ist dann aber weg.

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